Jeder Eigentümer wünscht sich für sich und seine Mieter eine geordnete und übersichtliche Auflistung der angefallenen Betriebskosten.
Doch was ist mit der rechtlichen Seite?
Die Angaben in der Abrechnung müssen es dem Mieter möglich machen die Verteilung der Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil zu prüfen. So die Entscheidung des Bundesgerichtshofes. (BGH, Az.: VIII ZR 3/17).
Das heißt, eine Betriebskostenabrechnung muss nicht übersichtlich sein. Es reicht, wenn die Abrechnung eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält, was nach Ansicht des Bundesgerichtshofes chaotische Strukturen zulässt, wenn sie formal korrekt sind.