Das Gebäudeenergiegesetz und seine Rolle für Hausverwalter
Das Gebäudeenergiegesetz 2023 (GEG) ist die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Es soll die Grundlage dafür legen, dass Deutschland klimaneutral wird und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch soll bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen. Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Energiewende im Gebäudesektor. Es soll den Energieverbrauch von Gebäuden senken und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen. Das GEG gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude und enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.
Das Gebäudeenergiegesetz bietet Herausforderungen und Chancen für Verwalter
Für Hausverwalter, die für die Bewirtschaftung und Instandhaltung von Eigentümergemeinschaften und Wohn- oder Gewerbeimmobilien verantwortlich sind, bringt das GEG einige Herausforderungen, aber auch Chancen mit sich. Wir wollen Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des GEG aus Sicht eines Hausverwalters geben.
Was sind die Ziele des Gebäudeendergiegesetzes?
Das GEG verfolgt das Ziel, den Energiebedarf von Gebäuden zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärme- und Kälteversorgung zu erhöhen. Damit soll ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern geleistet werden. Das GEG setzt dabei die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie um, die für Neubauten ab 2021 das Niedrigstenergiegebäude als Standard festlegt. Das bedeutet, dass ein Neubau nur so viel Energie verbrauchen darf, wie er aus erneuerbaren Quellen vor Ort oder in der Nähe erzeugen kann.
Das GEG ist außerdem Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung, das eine Senkung der Treibhausgasemissionen in Deutschland um mindestens 55 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 vorsieht. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen unter anderem die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden schrittweise verschärft werden. So wurde zum 1. Januar 2023 der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent gesenkt. Zum 1. Januar 2025 soll eine weitere Anpassung an den EH40-Standard erfolgen, der einen noch geringeren Energiebedarf vorsieht.
Was bedeutet das Gebäudeenergiegesetz für Hausverwalter?
Für Hausverwalter bedeutet das GEG, dass sie sich mit den geltenden Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden vertraut machen müssen. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude, die saniert oder modernisiert werden sollen. Das GEG enthält verschiedene Nachweisverfahren, mit denen die Einhaltung der Anforderungen nachgewiesen werden kann. Dazu gehören unter anderem das Referenzgebäudeverfahren, das Modellgebäudeverfahren und das vereinfachte Nachweisverfahren. Hausverwalter müssen darauf achten, dass die entsprechenden Nachweise von qualifizierten Fachleuten erstellt werden und dass sie bei Bedarf den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.
Darüber hinaus müssen Hausverwalter dafür sorgen, dass für jedes Gebäude ein gültiger Energieausweis vorliegt. Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes sowie über mögliche Modernisierungsmaßnahmen. Er muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes vorgelegt werden und ist zehn Jahre gültig. Hausverwalter müssen daher regelmäßig prüfen, ob die Energieausweise ihrer verwalteten Gebäude noch aktuell sind oder ob sie erneuert werden müssen.
Zudem müssen Hausverwalter beachten, dass das GEG auch Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden macht. So müssen Neubauten einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken, zum Beispiel durch Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpen. Für Bestandsgebäude gilt diese Pflicht nur bei einem Austausch der Heizungsanlage. In diesem Fall müssen mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden, es sei denn, es liegen bestimmte Ausnahmegründe vor. Hausverwalter müssen daher bei der Planung und Umsetzung von Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen die Möglichkeiten und Kosten für den Einsatz erneuerbarer Energien berücksichtigen.
Welche Vorteile bietet das Gebäudeenergiegesetz für Hausverwalter?
Das GEG bietet für Hausverwalter nicht nur Herausforderungen, sondern auch Vorteile. Durch die Verbesserung der energetischen Qualität von Gebäuden können Hausverwalter die Betriebskosten senken, den Wert der Immobilien steigern und die Zufriedenheit der Mieter oder Eigentümer erhöhen. Außerdem können von Hausverwaltern verwaltete Eigentümergemeinschaften von verschiedenen Förderprogrammen profitieren, die die Umsetzung von energetischen Maßnahmen unterstützen. Dazu gehören unter anderem die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Das GEG bietet somit für Hausverwalter eine Chance, sich als kompetente und verantwortungsvolle Partner für ihre Kunden zu positionieren. Indem sie sich frühzeitig mit den Anforderungen und Möglichkeiten des GEG auseinandersetzen, können sie sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und ihre Rolle als Dienstleister stärken.
Fazit
Das Gebäudeenergiegesetz ist ein zentrales Element der Energiewende im Gebäudesektor. Es stellt hohe Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Für Hausverwalter bedeutet das GEG, dass sie sich mit den geltenden Regelungen vertraut machen müssen und dass sie bei der Bewirtschaftung und Instandhaltung von Wohn- oder Gewerbeimmobilien entsprechende Maßnahmen planen und umsetzen müssen. Das GEG ist eine Herausforderung, aber auch eine Chance für Hausverwalter, sich als kompetente und verantwortungsvolle Partner für ihre Kunden zu positionieren.