Laut dem Deutschen Mieterbund haben ca. 20 % der Haushalte Probleme mit Feuchtigkeit oder gar Schimmelbildung in Mietwohnungen.Vermieter sehen hier oftmals ihre Mieter in der Verantwortung und beklagen falsches Heiz- oder Lüftungsverhalten.Allerdings befreit ein Hinweis zum richtigen Heizen und Lüften Der Wohnung nicht von Gewährleistungspflichten des Vermieters. Landgericht Berlin (Az.: 65 S 400/15).Der Mieter hat bei Feuchtigkeitsschäden oder Schimmelbildung umgehend den Vermieter zu informieren, am besten schriftlich. Dieser muss notfalls mit Hilfe eines Sachverständigen die Ursache nachweisen. Erst wenn eindeutig geklärt ist, dass kein Baumangel vorliegt, stellt sich die Frage nach dem Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters.Der Vermieter muss dann den Mangel beseitigen, wenn der Mieter, insbesondere bei Raumtemperaturen von 20 bis 22 Grad Celsius, seiner Pflicht nachkommt und mehrfach am Tag Stoßlüftungen durchführt.