Wer Hausverwalter werden kann, ist (noch) nicht gesetzlich geregelt. Dies führt leider dazu, dass sich auch „schwarze Schafe“ unter die Verwalter mischen. Hier werden Ihnen Leistungen angeboten für die dann aber die erforderliche Sachkenntnis fehlt, um im Vertrauensverhältnis die Verwaltung erfolgreich gestalten zu können. Um hier einen Riegel vorzuschieben, sollen die Anforderungen an die berufliche Ausbildung erhöht werden. Geplant ist, dass mindestens ein Sachkundenachweis erforderlich sein wird um tätig werden zu dürfen.Der Verwalter trägt treuhänderisch die Verantwortung für die Bewirtschaftung und Werterhaltung Ihres Eigentums und verwaltet große Vermögenswerte. Die Wahl für den Verwalter ist daher keineswegs leichtfertig zu treffen, um eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit erfolgreich zu gestalten.Bei einem anstehenden Verwalterwechsel sollten durch die Eigentümer aber einige überschaubare Dinge geprüft werden.Geht der Verwalter seiner Tätigkeit hauptberuflich nach?Machen Sie sich einen persönlichen Eindruck des Unternehmens vor Ort und schauen sich die Räumlichkeiten an.Benutzt er eine hochwertige „CRM Software“ oder arbeitet er mit Excel?Besitzt der Verwalter die unabdingbaren kaufmännischen Fertigkeiten?Welche Sicherheiten bestehen? Hat der potenzielle Verwalter zum Beispiel eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder wird das Geschäftsvermögen von dem zu verwaltenden Vermögen getrennt?Bei allen Vertragsangeboten sollten Sie zudem genau auf das kleingedruckte achten. Welche Leistungen sind in der angebotenen Verwaltergebühr alles enthalten und was kostet extra? Hier gibt es große Unterschiede.An der Stelle möchten wir Sie auch vor “Billiganbietern“ warnen, da hier viele Leistungen extra abgerechnet werden. Daher sollten Sie sich den Verwaltungsvertrag im Hinblick auf seine Transparenz sehr genau ansehen. Außerdem ist es ein alltägliches Problem, dass der Service hierbei sehr leidet oder durch Abwesenheit glänzt. Langfristig wird keine Verwaltung deutlich unter dem Marktniveau leisten können, was Sie als Eigentümer zu recht erwarten.