Kündigung wegen Eigenbedarf

Wenn der Vermieter den Wohnraum für sich selbst, für Familienangehörige (Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister oder Lebenspartner) oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person, wie zum Beispiel eine Pflegekraft benötigt, liegt ein berechtigter Eigenbedarf vor. Der...