HAUS­VER­WALTER: KOS­TEN FÜR WEG-VER­WAL­TUNG & MIET­VER­WAL­TUNG

HÄUFIG GESTELLTEN FRAGEN
Welche Kosten beinhaltet das Hausgeld?
Das Hausgeld beinhaltet umlagefähige Kosten (z.B. Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser, Müllbeseitigungsgebühren, Versicherungen, Allgemeinstrom, Aufzugswartung, Heizungskosten, Hausmeister, Reinigungskräfte, Grünpflege) und nicht umlagefähige Kosten (z.B. Verwaltervergütung, Bankgebühren, Instandhaltungsrückstellungen). Das Hausgeld muss bis zum 3. Werktag jeden Monats auf das für die Eigentümergemeinschaft eingerichteten Konto eingezahlt werden.
Wann kann ich als Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft mit meiner Hausgeldabrechnung des Hausverwalters rechnen?
Nach aktuellem WEG Recht muss die Abrechnung bis zum 30. Juni des Folgejahres in der Eigentümervesammlung genehmigt sein, sofern das Wirtschaftsjahr nicht von dem Kalenderjahr abweicht. Natürlich wird die Eigentümerversammlung inkl. der Hausgeldabrechnung bei uns i.d.R. früher durchgeführt.
Was gehört aus der Hausgeldabrechnung meiner Eigentumswohnung in die Betriebskostenabrechnung meines Mieters?

In die Hausgeldabrechnung müssen alle Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft im Abrechnungszeitraum eingetragen sein, sowie klar definierte Verteilungsschlüssel. Unter anderen gesetzlichen Vorschriften ist Im Paragraf 556 BGB genau festgelegt, welche Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können. Allgemein soll eine Hausgeldabrechnung dem Eigentümer ermöglichen, eine Betriebskostenabrechnung für seinen Mieter zu erstellen.

Dabei ist zu beachten, dass sich die Umlageschlüssel im Mietvertrag von denen der eigenen Hausgeldabrechnung i.d.R. unterscheiden und nicht eins zu eins übernommen werden können. Eine allgemeine Auflistung der umlegbaren Betriebskosten finden Sie in der Betriebskostenverordnung. Eine Abschrift des amtlichen Textes finden Sie in unserem Servicebereich hier, oder laden Sie sich die Abschrift direkt hier kostenfrei herunter.

Wie nutze ich die mobile App und das Onlineportal?

In folgenden 3 Schritten gelangen Sie zur Anmeldung. Bitte beachten Sie, dass Sie unsere App nur nutzen können, sofern Sie uns Ihre E-Mail Adresse mitgeteilt haben. Ohne können wir Ihnen die Einladung mit Zugangsdaten nicht übermitteln.

  1. Laden Sie sich die App „Zuhause – effizient verwaltet“ der Facilioo GmbH aus dem App Store oder Play Store herunter, oder klicken Sie auf das folgende, für Sie passende Appstore Symbol.
     
  2. Starten Sie die App.
  3. Mit den übersendeten Zugangsdaten können Sie sich nun erstmalig anmelden und im Anschluss dass Passwort ändern

Alternativ können Sie sich  auch auf unserer Homepage einloggen, den gleichen Umfang nutzen und Ihre Dokumente nebst offenen Vorgängen einsehen. Um sich mit den übersendeten Logindaten einzuloggen, gelangen Sie hier in unseren Kundenbereich.

Was ist eine Instandhaltungsrücklage?

Die Instandhaltungsrücklage dient als finanzielles Polster für die Eigentümergemeinschaft um für Liquidität, sowohl für planbare als auch bei nicht planbaren Instandhaltungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen zu sorgen. Die Höhe richtet sich nach dem Zustand des Gebäudes, den bereits vorhandenen Rückstellungen und den Beschlüssen der Eigentümer.

Wie verhindere ich Feuchtigkeitsschäden oder Schimmelbefall in meiner Wohnung?

Zur Prävention von Feuchtigkeitsschäden in ihrer Wohnung empfehlen wir Ihnen unser Merkblatt aus dem Servicebereich. Dort finden Sie auch weitere nützliche Informationen, die wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung stellen. Klicken Sie hier um in den Servicebereich zu gelangen oder laden Sie sich das Merkblatt direkt hier herunter.

Was ist der Verwaltungsbeirat?

Der Verwaltungsbeirat besteht i.d.R. aus 3 Personen, so sieht es das Wohnungseigentumsgesetz vor. Der Beirat fungiert im Prinzip als Bindeglied zwischen dem Hausverwalter und den Eigentümern. Die genauen Aufgaben eines Verwaltungsbeirates ergeben sich aus dem § 29 WEG.